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Beratungsbesuch Bad Hönningen

Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI in Bad Hönningen

Sie beziehen Pflegegeld und müssen einen Beratungsbesuch nachweisen? Wir kommen zu Ihnen nach Bad Hönningen – für Sie kostenfrei, weil die Pflegekasse den Einsatz bezahlt.

Bad Hönningen ist der südliche Rand unseres Einzugsgebiets. Rheinbrohl, Leutesdorf und Hammerstein fahren wir auf derselben Tour an. Wer hier lebt, kennt das Problem: Viele Anbieter kommen bis Linz und dann nicht weiter. Wir schon.

Was ist der Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 SGB XI?

Wer Pflegegeld bezieht und zu Hause von Angehörigen gepflegt wird, muss regelmäßig eine Pflegefachperson ins Haus lassen. Dieser Termin heißt im Gesetz Beratungseinsatz, im Alltag meist Beratungsbesuch. Er ist keine Kontrolle im Sinne einer Prüfung, sondern eine Beratung: Eine Fachkraft schaut sich Ihre Situation an, gibt Hinweise zur Pflege, zu Hilfsmitteln und zu Leistungen, die Ihnen zustehen – und bestätigt der Pflegekasse anschließend, dass die Pflege zu Hause gesichert ist.

Durchführen dürfen den Einsatz nur zugelassene ambulante Pflegedienste, anerkannte Beratungsstellen oder von der Pflegekasse beauftragte Pflegefachpersonen. Wir sind ein zugelassener ambulanter Pflegedienst und übernehmen den Beratungsbesuch in Bad Hönningen auch dann, wenn Sie sonst nicht von uns versorgt werden.

Wie oft ist der Beratungsbesuch Pflicht?

Hier hat sich zum 1. Januar 2026 etwas geändert: Durch das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege gilt für alle Pflegegrade 2 bis 5 einheitlich der halbjährliche Nachweis. Für die Pflegegrade 4 und 5 war der Einsatz vorher vierteljährlich verpflichtend.

Pflegegrad Pflicht Freiwillig zusätzlich
Pflegegrad 1 keine Pflicht halbjährlich möglich
Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich
Pflegegrad 4 und 5 halbjährlich (seit 2026) vierteljährlich möglich

Maßgeblich sind die beiden Kalenderhalbjahre. Wer Pflegesachleistungen über einen Pflegedienst bezieht, ist von der Nachweispflicht nicht betroffen – sie gilt für Pflegegeldempfänger.

Muss der Termin bei mir zu Hause stattfinden?

Der erste Beratungsbesuch nach Feststellung des Pflegegrades findet immer in Ihrer Wohnung statt. Nur dort lässt sich beurteilen, ob die Wohnsituation zur Pflege passt. Auf Ihren Wunsch kann jeder zweite Einsatz danach als Videoberatung stattfinden. Unsere Erfahrung: Der Besuch vor Ort bringt Ihnen mehr, weil vieles erst auffällt, wenn man es sieht – die Schwelle zum Bad, die fehlende Haltestange, das Bett an der falschen Wand.

Was passiert, wenn der Termin nicht stattfindet?

Bleibt der Nachweis aus, erinnert die Pflegekasse zunächst. Danach kürzt sie das Pflegegeld und kann es im Wiederholungsfall ganz entziehen. Das ist kein theoretisches Risiko – es ist der häufigste Grund, warum Pflegegeld plötzlich niedriger ausfällt. Wenn Sie unsicher sind, wann Ihr nächster Termin fällig ist: Rufen Sie uns an, wir rechnen es mit Ihnen durch.

Was kostet der Beratungsbesuch?

Für Sie nichts. Die Vergütung trägt die Pflegekasse beziehungsweise Ihr privates Versicherungsunternehmen – so schreibt es § 37 Absatz 3 SGB XI vor. Sie unterschreiben nach dem Termin lediglich das Formular, das wir bei Ihrer Pflegekasse einreichen. Sie müssen nichts vorstrecken und bekommen keine Rechnung.

Wie der Termin bei Ihnen abläuft

  • Vorher: Sie rufen an oder schreiben uns, wir stimmen einen Termin ab, der in Ihren Tag passt.
  • Vor Ort: Eine examinierte Pflegefachkraft kommt zu Ihnen. Wir sprechen über den Pflegealltag, die Belastung der Angehörigen, Hilfsmittel, Wohnumfeld und Entlastungsangebote. Dauer in der Regel 45 bis 60 Minuten.
  • Danach: Sie erhalten eine verständliche Rückmeldung, was sich verbessern lässt. Den Nachweis für die Pflegekasse übernehmen wir.

Wir nutzen den Termin nicht als Verkaufsgespräch. Wenn ein Pflegedienst für Sie sinnvoll wäre, sagen wir das – wenn nicht, auch.

Beratungsbesuch in Bad Hönningen vereinbaren

Wir versorgen Bad Hönningen mit Rheinbrohl, Leutesdorf und Hammerstein. Für einen Beratungsbesuch erreichen Sie uns direkt:

Telefon: 02644 5644 882
Pflegedienst Herrlich, Schulplatz 3, 53545 Linz am Rhein

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Häufige Fragen zum Beratungsbesuch

Ist der Beratungsbesuch eine Kontrolle?

Nein. Die Fachkraft prüft nicht Sie, sondern berät Sie. Nur wenn die Pflege erkennbar nicht gesichert ist, muss sie das der Pflegekasse mitteilen – das ist die absolute Ausnahme.

Muss ich für den Beratungsbesuch Kunde bei Ihnen sein?

Nein. Wir führen den Einsatz auch durch, wenn Sie sonst nichts mit uns zu tun haben. Viele Familien in Bad Hönningen nutzen genau das.

Was muss ich vorbereiten?

Nichts Aufwendiges. Hilfreich sind der Bescheid über den Pflegegrad und – falls vorhanden – die Unterlagen zu Hilfsmitteln. Alles andere klären wir im Gespräch.

Wer darf beim Termin dabei sein?

Wen Sie möchten. In der Regel ist es sinnvoll, wenn die Person dabei ist, die die Pflege hauptsächlich übernimmt.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

In Bad Hönningen meist innerhalb weniger Tage. Wenn Ihre Frist knapp wird, sagen Sie das bitte gleich am Telefon – dann schieben wir Sie vor.

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