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Verhinderungspflege

Verhinderungspflege – wenn pflegende Angehörige eine Auszeit brauchen.

Bis zu 3.539 € im Jahr aus dem gemeinsamen Entlastungsbudget – wir übernehmen die Pflege, wenn Sie einmal nicht können.

Kostenlos beraten lassen

Was ist Verhinderungspflege?

Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, ist rund um die Uhr im Einsatz – oft über Jahre. Doch auch pflegende Angehörige brauchen einmal eine Pause: für einen Arzttermin, einen Urlaub, zur Erholung oder einfach, weil die Kraft nicht mehr reicht. Genau dafür gibt es die Verhinderungspflege.

Die Pflegekasse übernimmt in dieser Zeit die Kosten für eine Ersatzpflege – und wir vom Pflegedienst Herrlich springen ein, damit Ihr Angehöriger weiterhin zuverlässig und liebevoll versorgt ist.

Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?

Einen Anspruch haben Sie, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2.
  • Sie wird zu Hause gepflegt und es ist eine Pflegeperson bei der Pflegekasse eingetragen.
  • Die pflegende Person ist vorübergehend verhindert – etwa durch Urlaub, Krankheit oder eine andere Auszeit.

Seit der Pflegereform vom 1. Juli 2025 entfällt die frühere sechsmonatige Vorpflegezeit. Der Anspruch besteht für bis zu acht Wochen (56 Tage) im Kalenderjahr.

Was zahlt die Pflegekasse?

Seit dem 1. Juli 2025 wurden die früher getrennten Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Entlastungsbudget zusammengeführt. Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen dafür bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr zur Verfügung – flexibel einsetzbar für Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder eine Kombination aus beidem.

Das Beste: Sie müssen sich um die Abrechnung nicht allein kümmern. Wir beraten Sie, welche Leistungen Ihnen zustehen, und rechnen als Pflegedienst direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Bitte beachten Sie: Das Budget ist an das Kalenderjahr gebunden und sollte rechtzeitig genutzt werden.

So unterstützen wir Sie

Zuverlässige Ersatzpflege

Ob stundenweise oder für mehrere Tage – unsere erfahrenen Pflegekräfte übernehmen die Versorgung Ihres Angehörigen genau so, wie er es gewohnt ist.

Beratung & Abrechnung

Wir klären Ihren Anspruch, unterstützen bei den Anträgen und rechnen die Verhinderungspflege direkt mit der Pflegekasse ab – unkompliziert für Sie.

Stand der gesetzlichen Angaben: 2026 (§ 42a SGB XI). Die konkrete Höhe Ihres Anspruchs klären wir gemeinsam mit Ihrer Pflegekasse – dieser Text ersetzt keine individuelle Beratung.

Gönnen Sie sich eine Auszeit – wir sind für Ihren Angehörigen da.

Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich zur Verhinderungspflege – auch bei Ihnen zu Hause.

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Oder rufen Sie uns an: 02644 5644 882