Pflegekostenrechner
Reicht mein Budget?
Drei kurze Fragen – und Sie sehen, wie weit das Budget Ihrer Pflegekasse voraussichtlich trägt.
1. Welcher Pflegegrad liegt vor?
2. Wie oft soll jemand kommen?
3. Was wird hauptsächlich gebraucht?
Medizinische Leistungen belasten Ihr Pflegebudget nicht. Bei ärztlicher Verordnung übernimmt sie die Krankenkasse:
- Medikamentengabe, Insulingabe
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Blutdruck- und Blutzucker-Messung
- Verbandwechsel und Wundversorgung
Grobe Orientierung auf Basis eines typischen Einsatzes. Abgerechnet wird nach Leistungskomplexen; der tatsächliche Bedarf kann abweichen. Beträge nach SGB XI, Stand 2026. Kein Kostenvoranschlag.
Was ein Pflegedienst kostet, lässt sich nicht pauschal beantworten – es hängt davon ab, wie oft jemand kommt und was gebraucht wird. Die Übersicht oben gibt Ihnen dafür ein erstes Gefühl.
Wichtig zu wissen: Die Pflegekasse rechnet nach Leistungskomplexen ab, nicht nach Stunden. Ärztlich verordnete Leistungen wie Medikamentengabe oder Kompressionsstrümpfe laufen über die Krankenkasse und belasten Ihr Pflegebudget nicht.
Was in Ihrem Fall wirklich nötig ist, sehen wir gemeinsam vor Ort – kostenlos, unverbindlich und ohne Verpflichtung. Daraus entsteht dann ein verbindlicher Kostenvoranschlag.
Unsere Leistungen
Grundpflege
Wenn die tägliche Versorgung zuhause nicht mehr alleine möglich ist, wird selbst der Alltag schnell zur Belastung für alle Beteiligten.
Unsere Grundpflege sorgt für zuverlässige Unterstützung im häuslichen Umfeld und entlastet Angehörige spürbar im täglichen Leben.
Behandlungspflege
Wenn der Arzt häusliche Krankenpflege verordnet hat, geht es vor allem um eines: eine sichere und professionelle medizinische Versorgung zuhause.
Als ambulanter Pflegedienst übernehmen wir die Behandlungspflege zuverlässig und entlasten Sie im Alltag spürbar.
Verhinderungspflege
Wenn pflegende Angehörige eine Auszeit brauchen: Wir übernehmen die Ersatzpflege und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Demenzbetreuung
Vertraute Bezugspersonen, feste Abläufe und viel Geduld – damit Menschen mit Demenz sicher zu Hause leben können.
Pflegeberatung nach § 37.3
Der verpflichtende Beratungsbesuch für Pflegegeld-Empfänger – kostenlos und bei Ihnen zu Hause.
Unsere Versorgungsgebiete

Königswinter: Oberpleis · Thomasberg · Stieldorf · Eudenbach · Heisterbacherrott · Ittenbach · Niederdollendorf · Oberdollendorf
Bad Honnef: Aegidienberg · Rhöndorf · Selhof · Bondorf · Rommersdorf · Rottbitze · Himberg
VG Unkel: Erpel · Rheinbreitbach
VG Linz am Rhein: Dattenberg · Kasbach-Ohlenberg · Leubsdorf · Ockenfels · St. Katharinen · Vettelschoß
VG Bad Hönningen: Rheinbrohl · Leutesdorf · Hammerstein
Außerdem versorgen wir Windhagen und angrenzende Ortslagen.
Ihr Ort ist noch nicht auf der Karte? Sprechen Sie uns an!
