Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI
Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI – wir kommen zu Ihnen.
Der verpflichtende Beratungsbesuch für Pflegegeld-Empfänger – kostenlos, unkompliziert und bei Ihnen zu Hause.
Was ist der Beratungsbesuch nach § 37.3?
Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt und dafür Pflegegeld bezieht, ist gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 SGB XI abzurufen. Dabei kommt eine qualifizierte Pflegefachkraft zu Ihnen nach Hause, schaut sich die Pflegesituation an und gibt praktische Tipps.
Wichtig: Das ist kein Kontrollbesuch, sondern eine echte Unterstützung. Ziel ist es, die häusliche Pflege zu sichern, pflegende Angehörige zu entlasten und aufzuzeigen, welche Hilfen und Leistungen Ihnen zustehen.
Wie oft ist der Beratungsbesuch nötig?
Seit dem 1. Januar 2026 gelten durch das BEEP-Gesetz vereinfachte, einheitliche Fristen:
- Pflegegrad 2 bis 5 (nur Pflegegeld): einmal pro Halbjahr verpflichtend.
- Pflegegrad 4 und 5: auf Wunsch weiterhin vierteljährlich möglich.
- Pflegegrad 1 und Empfänger von Pflegesachleistungen: freiwillig, einmal pro Halbjahr.
Wird der verpflichtende Besuch nicht abgerufen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder streichen. Wir behalten die Fristen für Sie im Blick.
Ihre Vorteile bei uns
Kostenlos für Sie
Die Kosten für den Beratungsbesuch trägt die Pflegekasse – wir rechnen direkt ab, für Sie entstehen keine Ausgaben.
Fristen im Blick
Wir erinnern Sie rechtzeitig an den nächsten Termin, damit Ihr Pflegegeld ohne Unterbrechung weiterläuft.
Echte Hilfe vor Ort
Unsere Pflegefachkräfte geben praktische Tipps zu Pflege, Hilfsmitteln und Leistungen – individuell für Ihre Situation.
Aus Ihrer Region
Wir sind zwischen Bad Hönningen und Bonn für Sie da – mit kurzen Wegen und festen Ansprechpartnern.
Stand der gesetzlichen Angaben: 2026 (§ 37 Abs. 3 SGB XI, BEEP-Gesetz). Maßgeblich ist stets der Bescheid Ihrer Pflegekasse – dieser Text ersetzt keine individuelle Beratung.
Unsere Versorgungsgebiete

Königswinter: Oberpleis · Thomasberg · Stieldorf · Eudenbach · Heisterbacherrott · Ittenbach · Niederdollendorf · Oberdollendorf
Bad Honnef: Aegidienberg · Rhöndorf · Selhof · Bondorf · Rommersdorf · Rottbitze · Himberg
VG Unkel: Erpel · Rheinbreitbach
VG Linz am Rhein: Dattenberg · Kasbach-Ohlenberg · Leubsdorf · Ockenfels · St. Katharinen · Vettelschoß
VG Bad Hönningen: Rheinbrohl · Leutesdorf · Hammerstein
Außerdem versorgen wir Windhagen und angrenzende Ortslagen.
Beratungsbesuch fällig? Wir kommen zu Ihnen.
Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin nach § 37.3 – einfach und unkompliziert.
Oder rufen Sie uns an: 02644 5644 882
