Pflege und Beruf vereinbaren – Tipps und Entlastungsmöglichkeiten für berufstätige Angehörige
Fast vier Millionen Menschen in Deutschland pflegen einen Angehörigen – und viele davon sind gleichzeitig berufstätig. Dass beides gleichzeitig funktionieren soll, ist für viele kaum vorstellbar. Dabei gibt es heute mehr Unterstützung als je zuvor: gesetzliche Rechte, finanzielle Hilfen und professionelle Entlastung durch ambulante Pflege.
Die wichtigsten gesetzlichen Rechte für berufstätige Pflegepersonen
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
Wenn ein Pflegefall plötzlich eintritt, dürfen Sie bis zu 10 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, um die Pflege zu organisieren. In dieser Zeit zahlt die Pflegekasse ein Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz.
Pflegezeit
Für eine vollständige oder teilweise Freistellung von bis zu 6 Monaten können Beschäftigte (in Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern) Pflegezeit beantragen. Während dieser Zeit besteht Kündigungsschutz. Ein zinsloses Darlehen des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) hilft, den Einkommensverlust zu überbrücken.
Familienpflegezeit
Eine Reduzierung der Arbeitszeit auf mindestens 15 Stunden pro Woche ist für bis zu 24 Monate möglich. Auch hier gibt es das BAFzA-Darlehen und Kündigungsschutz. Pflegezeit und Familienpflegezeit können kombiniert werden – aber insgesamt maximal 24 Monate.
Praktische Entlastung durch ambulante Pflege
Neben rechtlichen Regelungen ist die praktische Entlastung entscheidend. Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt die Aufgaben, die zeitlich mit dem Beruf nicht zu vereinbaren sind: die Morgenroutine, Medikamentengabe, Verbandswechsel.
Wenn der Pflegedienst morgens und abends kommt, ist die Versorgung gesichert – unabhängig davon, ob Sie selbst vor Ort sein können. Das gibt Ihnen die Freiheit, Ihren Beruf weiterzuführen, ohne permanent in Sorge zu sein.
Was die Pflegekasse zahlt
Die Kosten des Pflegedienstes werden durch Pflegesachleistungen der Pflegekasse getragen – je nach Pflegegrad zwischen 761 Euro (PG 2) und 2.200 Euro (PG 5) monatlich. Darüber hinaus gibt es den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro für weitere Unterstützungsleistungen.
Unser Tipp: Kombinationsmodell nutzen
Viele berufstätige Angehörige nutzen ein Kombinationsmodell: Der Pflegedienst kommt morgens und abends, der Angehörige übernimmt die Begleitung am Wochenende oder Abend. Das reduziert die Belastung spürbar – ohne die Familie aus der Verantwortung zu nehmen.
Pflege und Beruf – wir helfen Ihnen, beides zu vereinbaren
Pflegedienst Herrlich unterstützt berufstätige Angehörige in Linz am Rhein, Bad Honnef, Königswinter, Unkel und Bad Hönningen – mit verlässlicher Versorgung, die sich Ihrem Alltag anpasst.
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