
Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI – was der kostenlose Hausbesuch für Angehörige bedeutet
Viele pflegende Angehörige tragen eine enorme Last – und wissen oft gar nicht, welche Unterstützung ihnen zusteht. Einer der am meisten übersehenen Ansprüche im deutschen Pflegerecht ist der Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI. Er ist kostenlos, kommt zu Ihnen nach Hause – und kann für Sie und Ihren pflegebedürftigen Angehörigen einen echten Unterschied machen.
Was ist der Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI?
Wenn ein pflegebedürftiger Mensch Pflegegeld von der Pflegekasse bezieht, ist er gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen sogenannten Beratungsbesuch durch einen zugelassenen Pflegedienst abzurufen. Dieser Besuch dient der Qualitätssicherung: Ein Pflegeprofi schaut sich die häusliche Pflegesituation an und gibt Empfehlungen, ob alles sicher und bedarfsgerecht läuft.
Wichtig zu wissen: Der Besuch ist kein Kontrollbesuch. Er soll Ihnen helfen – nicht bewerten, ob Sie „richtig“ pflegen. Im Mittelpunkt stehen Ihre Fragen, Ihre Entlastung und die Sicherheit Ihres Angehörigen.
Wer hat Anspruch auf den Beratungsbesuch?
Den Anspruch auf den Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI haben alle pflegebedürftigen Menschen, die:
- Pflegegeld beziehen (also zu Hause von Angehörigen gepflegt werden)
- Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 haben
- einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst mit dem Beratungsbesuch beauftragen
Bei Pflegegrad 2 und 3 ist der Besuch halbjährlich (also zweimal pro Jahr) vorgeschrieben. Bei Pflegegrad 4 und 5 muss er sogar vierteljährlich stattfinden – also viermal im Jahr. Bei Pflegegrad 1 ist der Besuch freiwillig möglich, aber nicht verpflichtend.
Was passiert beim Beratungsbesuch konkret?
Ein erfahrener Mitarbeiter von Pflegedienst Herrlich kommt zu Ihnen nach Hause. Der Besuch dauert in der Regel 30 bis 60 Minuten. In dieser Zeit:
- besprechen wir gemeinsam die aktuelle Pflegesituation
- beantworten wir Ihre Fragen zu Pflegeleistungen, Hilfsmitteln und Entlastungsangeboten
- geben wir Hinweise, wie die Pflege sicherer oder einfacher gestaltet werden kann
- informieren wir Sie über Leistungen, die Sie möglicherweise noch nicht kennen oder nutzen
- erstellen wir einen Beratungsnachweis, den Sie an die Pflegekasse weiterleiten
Dieser Nachweis ist wichtig: Ohne ihn kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar streichen. Deshalb sollten Sie den Termin nicht auf die lange Bank schieben.
Was kostet der Beratungsbesuch?
Für Sie entstehen keine Kosten. Die Pflegekasse übernimmt die Vergütung des Beratungsbesuchs direkt mit dem Pflegedienst. Sie müssen nichts vorschießen und erhalten keine Rechnung.
Die Abrechnung erfolgt nach festgelegten Vergütungssätzen, die je nach Pflegegrad leicht variieren – für Sie als Angehöriger oder Pflegebedürftiger ist das aber ohne Bedeutung. Wichtig ist nur: Der Pflegedienst muss nach SGB XI zugelassen sein. Das ist bei Pflegedienst Herrlich selbstverständlich der Fall.
Häufige Fragen zum Beratungsbesuch
Kann ich den Pflegedienst für den Beratungsbesuch frei wählen?
Ja. Sie sind nicht an einen bestimmten Pflegedienst gebunden. Sie können jeden zugelassenen ambulanten Pflegedienst in Ihrer Region beauftragen – auch wenn dieser Pflegedienst Sie nicht regelmäßig pflegt. Pflegedienst Herrlich führt Beratungsbesuche im gesamten Versorgungsgebiet zwischen Bad Hönningen und Bonn durch.
Was passiert, wenn ich den Termin vergesse oder versäume?
Die Pflegekasse kann bei ausbleibendem Nachweis das Pflegegeld zunächst zur Hälfte einbehalten und bei weiterem Ausbleiben ganz einstellen. Das ist ein ernstes Risiko. Wir helfen Ihnen, die Fristen im Blick zu behalten, und erinnern Sie rechtzeitig an den nächsten Termin.
Kann der Beratungsbesuch auch kombiniert werden?
Ja. Viele Familien nutzen den Besuch als Gelegenheit, auch über weitergehende Unterstützung zu sprechen – etwa über Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder zusätzliche ambulante Leistungen. Das ist ausdrücklich möglich und sinnvoll.
Beratungsbesuch in Linz am Rhein, Bad Honnef, Königswinter und Umgebung
Pflegedienst Herrlich ist im gesamten Rhein-Korridor zwischen Bad Hönningen und dem Raum Bonn aktiv. Wir führen Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI in folgenden Orten durch:
- Linz am Rhein und Verbandsgemeinde Linz
- Bad Hönningen und Umgebung
- Unkel und Verbandsgemeinde Unkel
- Bad Honnef
- Königswinter
Haben Sie Fragen zum Beratungsbesuch oder möchten Sie direkt einen Termin vereinbaren? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir melden uns schnell bei Ihnen.
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