Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI
Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI – wir kommen zu Ihnen.
Der verpflichtende Beratungsbesuch für Pflegegeld-Empfänger – kostenlos, unkompliziert und bei Ihnen zu Hause.
Was ist der Beratungsbesuch nach § 37.3?
Manchmal reicht ein Mensch einfach nicht mehr aus, und genau dann sind wir für Sie da. Unsere Pflegeberatung gibt Ihnen Orientierung – klar, verständlich und ohne Druck.
Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt und dafür Pflegegeld bezieht, ist gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 SGB XI abzurufen. Dabei kommt eine qualifizierte Pflegefachkraft zu Ihnen nach Hause, schaut sich zunächst die Pflegesituation an und gibt anschließend praktische Tipps.
Wichtig: Das ist kein Kontrollbesuch, sondern eine echte Unterstützung. Ziel ist es, die häusliche Pflege zu sichern, pflegende Angehörige zu entlasten und aufzuzeigen, welche Hilfen und Leistungen Ihnen zustehen.
Wie oft ist der Beratungsbesuch nötig?
Seit dem 1. Januar 2026 gelten durch das BEEP-Gesetz vereinfachte, einheitliche Fristen:
- Pflegegrad 2 bis 5 (nur Pflegegeld): einmal pro Halbjahr verpflichtend.
- Bei Pflegegrad 4 und 5: auf Wunsch weiterhin vierteljährlich möglich.
- Für Pflegegrad 1 und Empfänger von Pflegesachleistungen: freiwillig, einmal pro Halbjahr.
Wird der verpflichtende Besuch nicht abgerufen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder streichen. Deshalb behalten wir die Fristen für Sie im Blick.
Wer hat Anspruch auf den Beratungsbesuch?
Verpflichtend ist der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI für alle pflegebedürftigen Menschen, die
- Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 haben,
- ausschließlich Pflegegeld beziehen, also zu Hause von Angehörigen oder Bekannten gepflegt werden.
Freiwillig nutzen können den Beratungsbesuch Menschen mit Pflegegrad 1 sowie Pflegebedürftige, die Pflegesachleistungen erhalten. Beauftragen können Sie dafür jeden zugelassenen ambulanten Pflegedienst – zum Beispiel uns.
Was kostet der Beratungsbesuch?
Für Sie entstehen keine Kosten. Die Pflegekasse rechnet die Vergütung direkt mit dem Pflegedienst ab. Sie müssen nichts vorschießen und erhalten keine Rechnung.
Wichtig ist nur, dass der Pflegedienst nach SGB XI zugelassen ist. Das ist bei Pflegedienst Herrlich der Fall.
Ihre Vorteile bei uns
Kostenlos für Sie
Die Kosten für den Beratungsbesuch trägt nämlich die Pflegekasse – wir rechnen direkt ab, sodass für Sie keine Ausgaben entstehen.
Fristen im Blick
Deshalb erinnern wir Sie rechtzeitig an den nächsten Termin, damit Ihr Pflegegeld ohne Unterbrechung weiterläuft.
Echte Hilfe vor Ort
Darüber hinaus geben unsere Pflegefachkräfte praktische Tipps zu Pflege, Hilfsmitteln und Leistungen – individuell für Ihre Situation.
Aus Ihrer Region
Zudem sind wir zwischen Bad Hönningen und Bonn für Sie da – mit kurzen Wegen und festen Ansprechpartnern.
Stand der gesetzlichen Angaben: 2026 (§ 37 Abs. 3 SGB XI, BEEP-Gesetz). Maßgeblich ist stets der Bescheid Ihrer Pflegekasse – dieser Text ersetzt keine individuelle Beratung.
Wie ein Beratungsbesuch bei Ihnen zu Hause abläuft
Viele Angehörige sind vor dem ersten Beratungsbesuch unsicher, was auf sie zukommt. Die gute Nachricht: Der Termin ist entspannt und dauert in der Regel nur etwa eine halbe bis dreiviertel Stunde. Zudem kommt eine unserer Pflegefachkräfte zu Ihnen nach Hause, macht sich ein Bild von der häuslichen Pflegesituation und nimmt sich Zeit für Ihre Fragen. Außerdem müssen Sie sich nicht vorbereiten und nichts „beweisen“ – es geht ausschließlich darum, die Pflege zu Hause zu unterstützen und zu sichern.
Was der Besuch Ihnen konkret bringt
Der Beratungsbesuch ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht. Unsere Fachkraft gibt praktische Tipps, wie sich die tägliche Pflege leichter und rückenschonender gestalten lässt, weist auf hilfreiche Hilfsmittel hin und informiert über Leistungen, die vielen Familien gar nicht bekannt sind. Häufig entdecken wir dabei Ansprüche, die bislang ungenutzt geblieben sind – etwa zusätzliche Entlastungsangebote oder Zuschüsse für Wohnraumanpassungen. Auf diese Weise wird aus einem Pflichttermin ein echter Gewinn.
Warum die Fristen wichtig sind
Wer Pflegegeld bezieht, ist verpflichtet, den Beratungsbesuch regelmäßig abzurufen. Denn wird der Termin versäumt, darf die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder ganz streichen – ein vermeidbares Ärgernis, das leider immer wieder vorkommt. Damit Ihnen das nicht passiert, behalten wir die Fristen für Sie im Blick und erinnern Sie rechtzeitig an den nächsten Termin. So läuft Ihr Pflegegeld ohne Unterbrechung weiter.
Unkompliziert und wohnortnah
Als ambulanter Pflegedienst zwischen Bad Hönningen und Bonn sind wir mit kurzen Wegen und festen Ansprechpartnern für Sie da. Sie müssen den Beratungsbesuch nicht bei dem Pflegedienst abrufen, der Sie versorgt – Sie können ihn frei wählen. Vereinbaren Sie also einfach einen Termin, denn der Rest ist unkompliziert: kostenlos für Sie, direkt mit der Pflegekasse abgerechnet und ohne Verpflichtung zu weiteren Leistungen.
Unsere Versorgungsgebiete

Königswinter: Oberpleis · Thomasberg · Stieldorf · Eudenbach · Heisterbacherrott · Ittenbach · Niederdollendorf · Oberdollendorf
Bad Honnef: Aegidienberg · Rhöndorf · Selhof · Bondorf · Rommersdorf · Rottbitze · Himberg
VG Unkel: Erpel · Rheinbreitbach
VG Linz am Rhein: Dattenberg · Kasbach-Ohlenberg · Leubsdorf · Ockenfels · St. Katharinen · Vettelschoß
VG Bad Hönningen: Rheinbrohl · Leutesdorf · Hammerstein
Außerdem versorgen wir Windhagen und angrenzende Ortslagen.
Häufige Fragen zum Beratungsbesuch
Kann ich den Pflegedienst für den Beratungsbesuch frei wählen?
Ja. Sie sind nicht an einen bestimmten Pflegedienst gebunden. Sie können jeden zugelassenen ambulanten Pflegedienst in Ihrer Region beauftragen – auch einen, der Sie nicht regelmäßig pflegt. Wir führen Beratungsbesuche im gesamten Versorgungsgebiet zwischen Bad Hönningen und Bonn durch.
Kann der Beratungsbesuch auch per Video stattfinden?
Ja, teilweise. Der erste Beratungsbesuch findet immer bei Ihnen zu Hause statt, damit sich unsere Pflegefachkraft ein Bild von der Pflegesituation machen kann. Danach kann auf Wunsch jeder zweite Termin per Videogespräch erfolgen – nach aktueller Regelung bis einschließlich 31. März 2027.
Was passiert, wenn ich den Termin versäume?
Ruft der Pflegebedürftige den verpflichtenden Beratungsbesuch nicht ab, kann die Pflegekasse das Pflegegeld angemessen kürzen und im Wiederholungsfall ganz entziehen. Wir behalten die Fristen für Sie im Blick und erinnern Sie rechtzeitig an den nächsten Termin.
Kann ich beim Besuch auch andere Themen ansprechen?
Ja. Viele Familien nutzen den Termin, um über weitergehende Unterstützung zu sprechen – Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder zusätzliche ambulante Leistungen. Das ist ausdrücklich möglich und sinnvoll.
Beratungsbesuch fällig? Wir kommen zu Ihnen.
Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin nach § 37.3 – einfach und unkompliziert.
Oder rufen Sie uns an: 02644 5644 882
