Entlastung für pflegende Angehörige: Diese Hilfen gibt es
Pflegende Angehörige leisten den größten Teil der Pflege in Deutschland – meist unbezahlt, oft neben dem Beruf, fast immer über Jahre. Dass daraus irgendwann Erschöpfung wird, ist kein persönliches Versagen, sondern die Regel.
Die gute Nachricht: Es gibt konkrete Entlastungsangebote, und die meisten davon zahlt die Pflegekasse. Viele Familien nutzen sie nur deshalb nicht, weil sie sie nicht kennen.
Übersicht: Entlastungsangebote für pflegende Angehörige
Entlastungsbetrag – 131 € monatlich
Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen 131 € im Monat zu, zweckgebunden für Alltagsunterstützung, Betreuung oder Haushaltshilfe. Nicht genutzte Beträge lassen sich ansparen – bis zum 30. Juni des Folgejahres.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Wenn Sie als pflegende Person ausfallen – wegen Urlaub, Krankheit oder schlicht Erschöpfung – übernimmt die Pflegekasse die Ersatzpflege. Seit Juli 2025 gibt es dafür ein gemeinsames Jahresbudget von bis zu 3.539 €. Mehr dazu auf unserer Seite zur Verhinderungspflege.
Pflegesachleistungen – ein Pflegedienst kommt ins Haus
Ab Pflegegrad 2 können Sie einen ambulanten Pflegedienst beauftragen. Er übernimmt die Grundpflege und, auf ärztliche Verordnung, die Behandlungspflege. Abgerechnet wird direkt mit der Pflegekasse.
Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI
Wer Pflegegeld bezieht, hat Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche – kostenlos, zu Hause. Sie sind keine Kontrolle, sondern Unterstützung. Wir übernehmen das gern: Pflegeberatung nach § 37.3.
Beratung und Selbsthilfe
Pflegestützpunkte, Pflegekurse der Kassen und Angehörigengruppen kosten nichts und helfen oft mehr, als man erwartet – allein schon, weil man dort merkt: Man ist nicht der Einzige.
Woran Sie merken, dass es zu viel wird
- Sie schlafen schlecht oder wachen mit Sorgen auf.
- Eigene Arzttermine schieben Sie seit Monaten auf.
- Kontakte zu Freunden sind eingeschlafen.
- Sie reagieren gereizt – und schämen sich dafür.
Wenn Sie das lesen und nicken: Das sind keine Charakterschwächen. Das sind Warnzeichen. Mehr dazu in unserem Beitrag „Ich kann meine Mutter nicht mehr pflegen“.
Entlastung ist kein Versagen
Hilfe anzunehmen bedeutet nicht, die Verantwortung abzugeben. Es bedeutet, sie so zu verteilen, dass sie tragbar bleibt – für Sie und für den Menschen, den Sie pflegen. Wer selbst zusammenbricht, kann niemanden mehr stützen.
Wie wir Sie unterstützen
Wir schauen mit Ihnen gemeinsam, welche Leistungen Ihnen zustehen, und übernehmen die Anträge. Sie entscheiden, wie viel Sie abgeben möchten – von einem Einsatz wöchentlich bis zur täglichen Versorgung.
Kostenloses Beratungsgespräch
Unverbindlich, in Ruhe, auf Wunsch bei Ihnen zu Hause.
Oder rufen Sie uns an: 02644 5644 882
Stand: 2026. Beträge nach SGB XI (§§ 39, 42a, 45b). Dieser Text ersetzt keine individuelle Beratung.
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