Zum Hauptinhalt springen
Telefon Jetzt anrufen02644 5644 882
Betreuung zuhause

Entlastung für pflegende Angehörige: Diese Hilfen gibt es

Pflegende Angehörige leisten den größten Teil der Pflege in Deutschland – meist unbezahlt, oft neben dem Beruf, fast immer über Jahre. Dass daraus irgendwann Erschöpfung wird, ist kein persönliches Versagen, sondern die Regel.

Die gute Nachricht: Es gibt konkrete Entlastungsangebote, und die meisten davon zahlt die Pflegekasse. Viele Familien nutzen sie nur deshalb nicht, weil sie sie nicht kennen.

Übersicht: Entlastungsangebote für pflegende Angehörige

Entlastungsbetrag – 131 € monatlich

Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen 131 € im Monat zu, zweckgebunden für Alltagsunterstützung, Betreuung oder Haushaltshilfe. Nicht genutzte Beträge lassen sich ansparen – bis zum 30. Juni des Folgejahres.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Wenn Sie als pflegende Person ausfallen – wegen Urlaub, Krankheit oder schlicht Erschöpfung – übernimmt die Pflegekasse die Ersatzpflege. Seit Juli 2025 gibt es dafür ein gemeinsames Jahresbudget von bis zu 3.539 €. Mehr dazu auf unserer Seite zur Verhinderungspflege.

Pflegesachleistungen – ein Pflegedienst kommt ins Haus

Ab Pflegegrad 2 können Sie einen ambulanten Pflegedienst beauftragen. Er übernimmt die Grundpflege und, auf ärztliche Verordnung, die Behandlungspflege. Abgerechnet wird direkt mit der Pflegekasse.

Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI

Wer Pflegegeld bezieht, hat Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche – kostenlos, zu Hause. Sie sind keine Kontrolle, sondern Unterstützung. Wir übernehmen das gern: Pflegeberatung nach § 37.3.

Beratung und Selbsthilfe

Pflegestützpunkte, Pflegekurse der Kassen und Angehörigengruppen kosten nichts und helfen oft mehr, als man erwartet – allein schon, weil man dort merkt: Man ist nicht der Einzige.

Woran Sie merken, dass es zu viel wird

  • Sie schlafen schlecht oder wachen mit Sorgen auf.
  • Eigene Arzttermine schieben Sie seit Monaten auf.
  • Kontakte zu Freunden sind eingeschlafen.
  • Sie reagieren gereizt – und schämen sich dafür.

Wenn Sie das lesen und nicken: Das sind keine Charakterschwächen. Das sind Warnzeichen. Mehr dazu in unserem Beitrag „Ich kann meine Mutter nicht mehr pflegen“.

Entlastung ist kein Versagen

Hilfe anzunehmen bedeutet nicht, die Verantwortung abzugeben. Es bedeutet, sie so zu verteilen, dass sie tragbar bleibt – für Sie und für den Menschen, den Sie pflegen. Wer selbst zusammenbricht, kann niemanden mehr stützen.

Wie wir Sie unterstützen

Wir schauen mit Ihnen gemeinsam, welche Leistungen Ihnen zustehen, und übernehmen die Anträge. Sie entscheiden, wie viel Sie abgeben möchten – von einem Einsatz wöchentlich bis zur täglichen Versorgung.

Kostenloses Beratungsgespräch

Unverbindlich, in Ruhe, auf Wunsch bei Ihnen zu Hause.

Termin anfragen

Oder rufen Sie uns an: 02644 5644 882

Stand: 2026. Beträge nach SGB XI (§§ 39, 42a, 45b). Dieser Text ersetzt keine individuelle Beratung.

§45b SGB XI, Entlastungsleistungen pflegende Angehörige, Pflegekasse Entlastungsbetrag