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Entlastungsbetrag von 131 Euro – verschenken Sie kein Geld

Jeden Monat 131 Euro von der Pflegekasse – und viele Familien lassen dieses Geld ungenutzt verfallen. Der Entlastungsbetrag steht bereits ab Pflegegrad 1 zu und kann pflegende Angehörige spürbar entlasten. Als Pflegedienst für Königswinter, Bad Honnef, Linz am Rhein, Unkel, Bad Hönningen und Windhagen erklären wir, wie Sie das Geld richtig einsetzen.

Haushaltshilfe unterstützt Seniorin, finanziert über den Entlastungsbetrag

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene Leistung von monatlich 131 Euro. Er ist dafür gedacht, pflegende Angehörige im Alltag zu entlasten und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern. Anders als das Pflegegeld wird er nicht bar ausgezahlt, sondern gegen Rechnung erstattet.

Wofür Sie das Geld nutzen können

Der Entlastungsbetrag ist vielseitig einsetzbar.

  • Haushaltshilfe und Unterstützung im Alltag
  • Betreuungs- und Begleitangebote
  • Leistungen anerkannter Dienste
  • Zuzahlung zur Tages- oder Kurzzeitpflege

Nicht genutztes Geld verfällt – aber nicht sofort

Was Sie in einem Monat nicht abrufen, wird angespart und kann bis zum 30. Juni des Folgejahres nachgeholt werden. Danach verfällt der Anspruch. Es lohnt sich also, den Betrag konsequent zu nutzen, statt ihn liegen zu lassen.

Wir helfen Ihnen, angesammelte Beträge rechtzeitig einzusetzen.

So rufen Sie den Betrag ab

Der Ablauf ist einfacher als viele denken: Eine anerkannte Kraft erbringt die Leistung, stellt eine Rechnung, und Sie reichen diese bei der Pflegekasse ein. In Königswinter, Bad Honnef, Linz am Rhein, Unkel, Bad Hönningen und Windhagen übernehmen wir diese Leistungen und unterstützen Sie bei der Abrechnung.

Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege verbinden

Der Entlastungsbetrag lässt sich klug mit anderen Leistungen kombinieren. So können Sie ihn beispielsweise zur Aufstockung der Verhinderungspflege oder für zusätzliche Betreuungsstunden nutzen. Das schafft mehr Freiraum für Sie als pflegende Person.

Welche Kombination für Ihre Situation am meisten herausholt, rechnen wir gern mit Ihnen durch.

Unbürokratische Hilfe vor Ort

Der Papierkram schreckt viele davon ab, den Entlastungsbetrag zu nutzen. Dabei ist der Aufwand gering, wenn man weiß, wie es geht. In Königswinter, Bad Honnef, Linz am Rhein, Unkel, Bad Hönningen und Windhagen übernehmen wir die Leistungen und stellen die Nachweise so aus, dass die Erstattung durch die Pflegekasse reibungslos klappt.

Lassen Sie kein Geld liegen

Pflegedienst Herrlich hilft Ihnen, den Entlastungsbetrag in Königswinter, Bad Honnef, Linz am Rhein, Unkel, Bad Hönningen und Windhagen voll auszuschöpfen. Kontaktieren Sie uns – wir zeigen Ihnen, wie Sie die 131 Euro sinnvoll nutzen.

131 Euro Pflege, Entlastungsbetrag, Haushaltshilfe Pflegegrad