Zum Hauptinhalt springen
Telefon Jetzt anrufen02644 5644 882

Pflegegrad 1 bis 5: Welche Leistungen Ihnen bei welchem Grad zustehen

Mit dem Pflegegrad steigen die Leistungen – doch viele Familien wissen gar nicht, was ihnen tatsächlich zusteht. Von Pflegegeld über Sachleistungen bis zu Zuschüssen gibt es einiges zu holen. Als Pflegedienst für Königswinter, Bad Honnef, Linz am Rhein, Unkel, Bad Hönningen und Windhagen geben wir Ihnen einen Überblick über die Leistungen bei Pflegegrad 2 bis 5.

Angehörige informieren sich über Leistungen bei Pflegegrad 2 bis 5

Wie die Pflegegrade aufgebaut sind

Der Pflegegrad richtet sich nach dem Grad der Selbstständigkeit. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher der Hilfebedarf – und desto höher die Leistungen der Pflegekasse. Pflegegrad 2 steht für erhebliche, Pflegegrad 5 für schwerste Beeinträchtigungen.

Diese Leistungen stehen Ihnen zu

Ab Pflegegrad 2 öffnet sich das volle Spektrum der Pflegeversicherung.

  • Monatliches Pflegegeld je nach Pflegegrad
  • Pflegesachleistungen für den Pflegedienst
  • Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
  • Pflegehilfsmittel und Wohnraumzuschüsse

Unterschiede zwischen den Graden

Mit jedem Pflegegrad steigen die Beträge deutlich an. Wer von Pflegegrad 2 auf 3 hochgestuft wird, erhält spürbar mehr Pflegegeld und höhere Sachleistungen.

Verschlechtert sich der Zustand, lohnt deshalb ein Antrag auf Höherstufung.

Pflegegrad 1 nicht vergessen

Auch bei Pflegegrad 1 gibt es bereits Unterstützung – vor allem den Entlastungsbetrag sowie Zuschüsse für Hilfsmittel und Wohnumbau. Viele lassen diese Leistungen ungenutzt.

Individuelle Beratung in Ihrer Region

In Königswinter, Bad Honnef, Linz am Rhein, Unkel, Bad Hönningen und Windhagen schauen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Leistungen zu Ihrem Pflegegrad und Ihrer Situation passen. So nutzen Sie Ihre Ansprüche optimal und lassen kein Geld liegen.

Vertrauen ist die Basis guter Pflege

Jemanden ins eigene Zuhause zu lassen, ist ein großer Schritt. Deshalb legen wir Wert auf einfühlsame, verlässliche Pflegekräfte, die pünktlich sind und die Privatsphäre achten.

In Königswinter, Bad Honnef, Linz am Rhein, Unkel, Bad Hönningen und Windhagen durften wir schon viele Familien über Jahre begleiten – dieses Vertrauen ist uns Ansporn und Verpflichtung zugleich.

Frühzeitig handeln lohnt sich

Viele Familien warten mit dem ersten Schritt zu lange, bis die Situation kaum noch zu bewältigen ist. Dabei lässt sich vieles leichter regeln, wenn man rechtzeitig plant und sich informiert.

Ein unverbindliches Gespräch kostet nichts und schafft Klarheit – auch dann, wenn Sie noch gar nicht sicher sind, ob und wann Sie Hilfe brauchen.

Nutzen Sie Ihre Ansprüche voll aus

Pflegedienst Herrlich berät Sie zu den Leistungen bei Pflegegrad 2 bis 5 in Königswinter, Bad Honnef, Linz am Rhein, Unkel, Bad Hönningen und Windhagen. Kontaktieren Sie uns kostenlos – wir zeigen Ihnen, was Ihnen wirklich zusteht.

Sie haben bereits Pflegegrad 2? Dann finden Sie alle Details, Beträge und den Antragsweg in unserem ausführlichen Ratgeber: Pflegegrad 2 – welche Leistungen und wie viel Geld Ihnen zustehen.

Pflegegeld, Pflegegrad Leistungen, Pflegesachleistungen