Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt zum Bescheid
Ohne Pflegegrad gibt es keine Leistungen der Pflegekasse. Der Antrag ist deshalb der erste Schritt – und er ist einfacher, als viele denken. Hier finden Sie die fünf Schritte, die wirklich zählen.
Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen
Der Antrag geht an die Pflegekasse, die bei der Krankenkasse angesiedelt ist. Ein formloser Satz genügt: „Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung.“ Ein Anruf reicht ebenfalls; die Kasse schickt dann die Unterlagen zu.
Wichtig: Maßgeblich ist das Datum des Antragseingangs. Leistungen werden ab dem Monat der Antragstellung gezahlt – nicht rückwirkend. Warten Sie also nicht.
Schritt 2: Begutachtungstermin abwarten
Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (bei Privatversicherten: Medicproof). Ein Gutachter meldet sich und vereinbart einen Hausbesuch. In der Regel geschieht das innerhalb weniger Wochen.
Schritt 3: Sich auf den Besuch vorbereiten
Das ist der Schritt, an dem die meisten Punkte verloren gehen. Bereiten Sie vor:
- Ein Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen: Wobei wird geholfen, wie oft, wie lange?
- Alle Arztbriefe, Diagnosen und Medikamentenpläne.
- Eine Liste der Hilfsmittel (Rollator, Pflegebett, Toilettenstuhl).
- Wenn möglich: Eine Vertrauensperson sollte beim Termin dabei sein.
Der häufigste Fehler: Betroffene stellen sich beim Termin selbstständiger dar, als sie sind – aus Stolz oder Gewohnheit. Sprechen Sie vorher offen darüber, dass es an diesem Tag um die Wahrheit geht, nicht um einen guten Eindruck.
Schritt 4: Die Begutachtung
Der Gutachter bewertet die Selbstständigkeit in sechs Bereichen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Therapie sowie Gestaltung des Alltagslebens. Daraus ergibt sich ein Punktwert und daraus der Pflegegrad.
Es geht nicht darum, welche Krankheiten vorliegen, sondern was im Alltag noch allein gelingt.
Schritt 5: Bescheid prüfen – und notfalls widersprechen
Nach der Begutachtung erhalten Sie den Bescheid. Fordern Sie das vollständige Gutachten an – Sie haben ein Recht darauf. Weicht die Einschätzung deutlich von Ihrem Alltag ab, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Ein erheblicher Teil der Widersprüche ist erfolgreich.
Was Ihnen ab welchem Pflegegrad zusteht
Ab Pflegegrad 1 gibt es den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich und Pflegehilfsmittel. Ab Pflegegrad 2 kommen Pflegegeld oder Pflegesachleistungen hinzu – je nachdem, ob Angehörige pflegen oder ein Pflegedienst kommt. Eine Übersicht für jeden Pflegegrad finden Sie in unserem Pflegegeldrechner.
Wir unterstützen Sie dabei
Wir kennen die Begutachtung aus vielen Verfahren. Wenn Sie möchten, gehen wir die Vorbereitung gemeinsam durch – kostenlos und unverbindlich. Auch die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI übernehmen wir für Sie.
Kostenlose Beratung zum Pflegegrad
Wir helfen bei Antrag und Vorbereitung – auf Wunsch bei Ihnen zu Hause.
Oder rufen Sie uns an: 02644 5644 882
Stand: 2026. Beträge nach SGB XI. Dieser Text ersetzt keine individuelle Beratung.
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